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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2009 - 2 M 142/09   

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https://dejure.org/2009,22083
OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2009 - 2 M 142/09 (https://dejure.org/2009,22083)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.10.2009 - 2 M 142/09 (https://dejure.org/2009,22083)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 (https://dejure.org/2009,22083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AufenthG § 104a Abs. 1; ; AufenthG § 104a Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Abschiebung durch einstweilige Anordnung für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Auslegung des Begriffs der häuslichen Gemeinschaft im Zusammenhang mit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; Rechsmissbräuchliches Verhalten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG bei Straftaten der Lebenspartnerin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussetzung der Abschiebung durch einstweilige Anordnung für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Auslegung des Begriffs der häuslichen Gemeinschaft im Zusammenhang mit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; Rechsmissbräuchliches Verhalten ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 18 B 230/08

    Altfallregelung Mitwirkung Passbeschaffung Erteilungsverfahren einstweilige

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2009 - 2 M 142/09
    Für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 AufenthG kann ausnahmsweise durch eine einstweilige Anordnung gemäß § 123 VwGO eine Aussetzung der Abschiebung (Duldung) erwirkt werden (vgl. OVG NW, Beschl. v. 12.02.2008 - 18 B 230/08 -, InfAuslR 2008, 211).

    Von diesem Grundsatz ist jedoch zur Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) eine Ausnahme zu machen, wenn nur so sichergestellt werden kann, dass eine ausländerrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zugute kommt (so auch OVG NW, Beschl. v. 12.02.2008 - 18 B 230/08 -, InfAuslR 2008, 211).

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2009 - 2 M 142/09
    Diese kann auch außerhalb einer häuslichen Gemeinschaft gelebt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, InfAuslR 2006, 122 [124]).
  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2009 - 2 M 142/09
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Ausländerrecht, soweit es den (weiteren) Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet wegen Straftaten ausschließen will, die Absicht verfolgt, möglichen Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit für die Zukunft zu begegnen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.1989 - 1 C 46.86 -, BVerwGE 81, 155).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09

    Aussetzung des Verfahrens zur Einholung einer Entscheidung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2009 - 2 M 142/09
    Bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Kindern - wie hier - sind indes alle beteiligten Personen "Familienangehörige", so dass § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG in diesen Fällen unmittelbar gilt (vgl. VGH BW, Beschl. v. 24.06.2009 - 13 S 519/09 -, InfAuslR 2009, 350 [351]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2009 - 2 M 86/09

    Kein Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2009 - 2 M 142/09
    Die Erteilung einer Duldung scheidet zwar für die Dauer eines Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens aus gesetzessystematischen Gründen grundsätzlich aus, wenn ein vorläufiges Bleiberecht nach § 81 AufenthG nicht eingetreten kann (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschl. v. 22.06.2009 - 2 M 86/09 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2018 - 2 M 96/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Von dem Grundsatz, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung aus gesetzessystematischen Gründen ausscheidet, kann zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG eine Ausnahme geboten sein, wenn eine Aussetzung der Abschiebung notwendig ist, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (Beschl. d. Senats v. 14.10.2009 - 2 M 142/09 -, juris, RdNr. 8, zu § 104a Abs. 1 AufenthG; NdsOVG, Beschl. v. 11.09.2018 - 13 ME 392/18 -, juris, RdNr. 13, m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 13.08.2021 - 3 B 277/21

    Abschiebung; Folgenbeseitigung; Wohnungsbetreten zur Nachtzeit; Duldung;

    Der Gesetzgeber hat durch die Vorschrift des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG zum Ausdruck gebracht, dass er nur in den Fällen, in denen ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels beantragt, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde zugesteht (SächsOVG, Beschl. v. 3. November 2020 - 3 B 262/20 -, juris Rn. 14, Beschl. v. 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 -, juris Rn. 11, und Beschl. v. 24. Februar 2020 - 3 B 349/19 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 -, juris Rn. 6; OVG LSA, Beschl. v. 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 -, juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 03.11.2020 - 3 B 262/20

    Familienzusammenführungsrichtlinie; Ausweisungsinteresse; Prognoseentscheidung;

    Der Gesetzgeber hat durch die Vorschrift des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG zum Ausdruck gebracht, dass er nur in den Fällen, in denen ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels beantragt, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde zugesteht (SächsOVG, Beschl. v. 8. Oktober 2020 - 3 B 186/20 -, juris Rn. 11 und Beschl. v. 24. Februar 2020 - 3 B 349/19 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 -, juris Rn. 6; OVG LSA, Beschl. v. 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 -, juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 -, juris Rn. 5).
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